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BVerwG, 04.05.2000 - 2 B 24.00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache unter Zugrundelegung des Interesses der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts - Kürzen der Versorgungsbezüge wegen des Versorgungsausgleichs
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 15.02.2000 - 3 B 96.1706
- BVerwG, 04.05.2000 - 2 B 24.00
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 04.05.2000 - 2 B 24.00
Aus ihren Darlegungen ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 ).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2003 - L 2 B 10/02
Kostenerstattung der Beteiligten nach billigem Ermessen des Gerichts; …
Danach kann ausnahmsweise auch eine im Zeitpunkt der Erledigung nicht begründete Klage dann zu einer Kostenerstattungspflicht des beklagten Sozialleistungsträges führen, wenn und soweit dieser zur Durchführung des Klageverfahrens aus anderen Gründen veranlasst hat (Landessozialgericht Nordrhein Westfalen (LSG NRW) Beschlüsse vom 22.02.2002, Aktenzeichen (Az) L 2 B 8/01 U; vom 21.03.2001, Az L 2 B 24/00 KN-U; vom 15.09.1999, Az L 6 B 24/99 SB; vom 21.12.1998, Az L 6 B 14/98 SB, und vom 12.09.1994, Az L 6 S 9/94, jeweils mwN).